Unsere Geschichte

Für Anwälte

Erfolg lässt sich

nicht herbeizaubern.

Er lässt sich nur mit harter

Arbeit, richtigen Entscheidungen und

Durchhaltevermögen erzielen.

Erfolg lässt sich nicht herbeizaubern. Er lässt sich nur mit harter Arbeit, richtigen Entscheidungen und Durchhaltevermögen erzielen.

Unsere Geschichte

CDC Cartel Damage Claims wurde im Jahr 2002 von Dr. Ulrich Classen, einem erfahrenen Wettbewerbsrechtler und ehemaligen Beamten des Bundeskartellamtes, gegründet. Er rief CDC als direkte Reaktion auf die unbefriedigende Situation in Leben, dass Unternehmen, die durch wettbewerbswidriges Verhalten geschädigt wurden, trotz der Feststellung eines Verstoßes und der Verhängung von Bußgeldern durch die Kartellbehörden keine Entschädigung erhalten konnten.

Es gab schon damals zahlreiche Gründe, warum diese geschädigten Unternehmen die ihnen zustehende Entschädigung nicht erhalten konnten. Viele dieser Hürden sind aber auch heute noch relevant:

  • Es gab keine gesicherte Rechtsprechung zum Recht auf kartellrechtlichen Schadensersatz
  • Einzelne Unternehmen verfügten nicht über ausreichende Marktdaten, um ihren Schaden darzulegen und zu beweisen
  • Die Hinzuziehung von Rechts- und Wirtschaftsexperten auf diesem Gebiet war kostspielig und die Möglichkeiten rar
  • Gerichtsverfahren waren riskant, komplex und zeitaufwendig
  • Die Unternehmen mussten alle mit einer Klage verbundenen Risiken und Kosten selbst tragen

Mit diesen Hindernissen hatten nicht nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu kämpfen, sondern auch multinationale Konzerne.

Um diese Hindernisse zu überwinden, stellte Dr. Classen unter einem einzigen Dach ein multidisziplinäres Team mit den durchsetzungsrelevanten Fähigkeiten aus den Bereichen Recht, Wirtschaft, Datenanalyse, IT, Verhandlungsführung und Finanzierung zusammen. Er leistete auch Pionierarbeit mit dem Ansatz, Ansprüche von mehreren geschädigten Unternehmen in einer Klage zu bündeln und diese Klage dann im Namen der CDC auf eigene Kosten und eigenes Risiko vor Gericht zu bringen. Dieser Ansatz ist seither als "CDC-Bündelungsmodell" bekannt. Zum ersten Mal wurde europäischen Unternehmen die Möglichkeit geboten, die Durchsetzung ihrer kartellrechtlichen Schadensersatzansprüche komplett auszulagern, ohne die mit der Klage verbundenen Kosten und Risiken tragen zu müssen. Denn CDC würde nur dann eine Vergütung erhalten, wenn die Klage erfolgreich ist.

Diese Methode ermöglichte es geschädigten Unternehmen, Schadensersatz zu erlangen, obwohl es in Europa keine Sammelklagen gab. Es war somit ein revolutionärer Weg, um den erheblichen Vorteilen entgegenzuwirken, die Kartellanten gegenüber ihren von ihnen geschädigten Kunden genossen.

CDC treibt Innovationen auch weiterhin voran und ist dabei mit Büros in Belgien, Frankreich, Luxemburg und Deutschland in ganz Europa tätig. Bis heute hat CDC bahnbrechende Urteile und Vergleiche erzielt, durch die Unternehmen für die durch Kartellrechtsverstöße erlittenen Schäden kompensiert wurden. Aufgrund unserer einmaligen Erfahrung und unseres Know-hows, das seit 2002 durch ein einzigartiges multidisziplinäres und internationales Expertenteam fortgebildet wird, können sich geschädigte Unternehmen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während CDC eine optimale Entschädigung für erlittene Kartellschäden erzielt.