Sodiumchlorat

Im Mai 2011 reichte CDC eine Klage gegen vier Mitglieder des europaweiten Sodiumchlorat-Kartells bei den Gerichten in Amsterdam, Niederlande, ein. Sodiumchlorat ist ein Bleichmittel, das hauptsächlich in der Zellstoff- und Papierindustrie verwendet wird.

Hintergrund - Das europäische Sodiumchlorat-Kartell

Am 11. Juni 2008 stellte die Europäische Kommission fest, dass Eka Chemicals AB / Akzo Nobel NVFinnish Chemicals Oy (heute Kemira Chemicals)/ Erikem Luxembourg SAArkema France SA / Elf Aquitaine SAund Aragonesas Industrias y Energia SAU/ Uralita SA von 1994 bis 2000 europaweite wettbewerbswidrigen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen auf dem Markt für Sodiiumchlorat prktiziert hatten.

In zahlreichen Zusammenkünften legten die Mitglieder des Sodiumchlorat-Kartells Preise fest und überwachten deren Umsetzung, teilten Kunden sowie Marktanteile zu und tauschten geschäftlich sensible Informationen aus. Die Kartellanten verfolgten eine Strategie zur künstlichen Stabilisierung des Sodiumchloratmarktes. Ihr oberstes Ziel war es laut Kommission, "die Preispolitik gegenüber den Kunden zu koordinieren und dadurch die Gewinnspannen zu maximieren".

Drei Unternehmensgruppen räumten ihre Beteiligung am Sodiumchlorat-Kartell ein und kooperierten mit der Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung. Die Kommission verhängte gegen alle Unternehmensgruppen Geldbußen in Höhe von mehr als 79 Mio. EUR.

CDCs Schadensersatzklage

Am 31. Mai 2011 hat CDC eine Schadensersatzklage gegen Akzo Nobel, EKA Chemicals, Kemira Chemicals und Arkema France vor dem Bezirksgericht Amsterdam, Niederlande, eingereicht. Zuvor hatten zehn Zellstoff- und Papierunternehmen mit insgesamt 27 Produktionsstandorten in 9 europäischen Ländern ihre Schadensersatzansprüche aus dem Sodiumchlorat-Kartell an CDC verkauft. Auf sie entfällt fast die Hälfte der gesamten europäischen Nachfrage nach Sodiumchlorat.

Auf der Grundlage detaillierter Transaktionsdaten, die bei den geschädigten Unternehmen erhoben wurden, hat CDC zusammen mit seinen externen Wirtschaftsexperten festgestellt, dass das Kartell zu erheblichen Preisüberhöhungen führte. Den Abnehmern von Sodiumchlorat entstand ein Schaden, für den die Kartellmitglieder gesamtschuldnerisch haften. Der von CDC geltend gemachte Gesamtschaden einschließlich Zinsen belief sich auf über 100 Mio. EUR.

Am 4. Juni 2014 bestätigte das Bezirksgericht Amsterdam seine internationale Zuständigkeit für die Verhandlung des Falles. In diesem Grundsatzurteil stellte das Gericht fest, dass alle Unternehmen, denen die Kommission eine Beteiligung an dem Kartell nachgewiesen hat, gemeinsam an dem Ort verklagt werden können, an dem eines von ihnen seinen Sitz hat. Das Gericht bestätigte auch, dass dies für Muttergesellschaften wie Akzo Nobel gilt, die Adressatin der Bußgeldentscheidung der Kommission war und deren Tochtergesellschaften direkt an den Kartellbesprechungen teilnahmen. Es wies auch das Argument zurück, dass es wegen allgemeiner Zuständigkeits- und Schiedsklauseln, die angeblich in einigen Lieferverträgen über den Kauf von Sodiumchlorat vereinbart wurden, nicht zuständig sei, weil Kartellschadensersatzansprüche nicht an ein Vertragsverhältnis gebunden sind, sondern aus der heimlichen Marktmanipulation aller Kartellmitglieder resultieren. Das Berufungsgericht Amsterdam bestätigte daraufhin das erstinstanzliche Urteil mit Beschluss vom 21. Juli 2015. In der Sache selbst bestätigte das Landgericht Amsterdam mit Urteil vom 10. Mai 2017 die Wirksamkeit der Abtretungen, betrachtete jedoch einige Ansprüche als bereits verjährt. Sowohl CDC als auch Kemira Chemicals legten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.

Am 4. Februar 2020 entschied das Amsterdamer Berufungsgericht in einem wegweisenden Urteil, dass die von CDC gegen Kemira Chemicals erhobenen Ansprüche nicht verjährt sind und bestätigte die Wirksamkeit der Abtretungen. Das Urteil sorgt für zusätzliche Rechtssicherheit auf dem Gebiet der privaten Kartellrechtsdurchsetzung. Die Pressemitteilung von CDC in Bezug auf das Urteil des Berufungsgerichts finden Sie hier. Eine englische Übersetzung des Urteils ist ebenfalls verfügbar; Sie finden sie hier.

Wie aus Presseartikeln, Pressemitteilungen, Geschäftsberichten und öffentlichen Erklärungen der Beklagten hervorgeht, hat CDC außergerichtliche Vergleiche mit Arkema France, Akzo Nobel und Eka Chemicals geschlossen und die Klage gegen diese Unternehmen zurückgezogen.

Das Verfahren wird gegen die einzige verbleibende Beklagte, Kemira Chemicals, fortgesetzt und ist derzeit vor dem Landgericht Amsterdam anhängig.