Außergerichtliche Vergleiche

Unser Ruf beruht auch auf unserem Erfolg beim Erreichen gütlicher Lösungen in komplexen Fällen. Wie aus Presseartikeln, Pressemitteilungen, Geschäftsberichten und öffentlichen Erklärungen der Beklagten hervorgeht, hat CDC in den Fällen Wasserstoffperoxid, Paraffinwachs, Natriumchlorat und Zement mehrere außergerichtliche Einigungen mit mehreren Kartellmitgliedern erzielt. Dies führte zu erheblichen Entschädigungszahlungen an die Unternehmen, die ihre Ansprüche an CDC abgetreten hatten.

Wir verstehen den Prozess zur Erzielung von Vergleichen

Wir haben große Erfahrung und ein breites Wissen bezüglich der Erzielung von Vergleichen in kartellrechtlichen Schadensersatzverfahren. Durch erfolgreiche Vergleiche in mehreren EU-Jurisdiktionen haben wir ein tiefes Verständnis sowohl für die rechtlichen als auch für die strategischen Aspekte komplexer Vergleichsprozesse entwickelt, die zu Entschädigungen in Millionenhöhe für Kartellopfer führen.

CDC hat innovative Vergleichsmechanismen entwickelt, die dem berechtigten Interesse des sich vergleichenden Kartellmitglieds, den Rechtsstreit zu beenden und vor erfolgreichen Regressklagen der verbleibenden Beklagten geschützt zu werden, ebenso Rechnung tragen wie den möglichen Regressforderungen unter den Kartellmitgliedern.

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Europäische und nationale Wettbewerbsbehörden verhängen regelmäßig Bußgelder gegen Kartellmitglieder wegen ihrer Beteiligung an illegalen Aktivitäten. Es gibt eine große Anzahl potenzieller Fälle für die Durchsetzung von Ansprüchen. Daher ist die Identifizierung von Fällen mit positiven Erfolgsaussichten die erste wichtige Herausforderung, die es zu bewältigen gilt. CDC identifiziert diese Fälle durch eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Analyse, die fundierte Schlussfolgerungen über die Risiken und den potenziellen Wert der Ansprüche liefert.

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