Paraffinwachs

Im Jahr 2011 reichte CDC in Den Haag, Niederlande, eine Klage zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus dem europaweiten Paraffinwachskartell ein. Zuvor hatte die CDC die Ansprüche von acht Abnehmern von Paraffinwachs erworben. Paraffinwachs wird hauptsächlich für die Kerzenherstellung verwendet, hat aber auch eine Vielzahl von Anwendungen in der Verpackungs-, Kosmetik-, Bau- und Lebensmittelindustrie.

Hintergrund - Das europäische Paraffinwachskartell

Am 1. Oktober 2008 stellte die Europäische Kommission fest, dass ENIExxonMobilHansen & Rosenthal/TudapetrolMOLRepsolSasolShellRWEund Total mindestens von 1992 bis 2005 an einem europaweiten Paraffinwachskartell beteiligt waren. In mehr als 50 Treffen in ganz Europa, hunderten von Briefen, Faxen und E-Mails legten die Kartellmitglieder Zielpreise fest und überwachten deren Umsetzung, teilten sich Kunden sowie Marktanteile zu und tauschten wirtschaftlich sensible Informationen aus.

Nach Angaben der Europäischen Kommission bestand der Gesamtplan darin, den Preiswettbewerb zu verringern und zu verhindern, um die Preise zu stabilisieren oder zu erhöhen, indem Mindestpreise und Preiserhöhungen vereinbart wurden. Die Kartellmitglieder zielten darauf ab, den Wettbewerb zu verringern oder sogar auszuschalten, um letztlich höhere Gewinne zu erzielen. Vier Konzerne räumten ihre Beteiligung an dem Kartell ein und kooperierten mit der Kommission im Rahmen ihrer Kronzeugenregelung. Die Kommission verhängte gegen alle Unternehmensgruppen Geldbußen in Höhe von mehr als 676 Mio. EUR.

CDCs Schadensersatzklage

Im September 2011 reichte CDC eine Klage auf Schadensersatz aufgrund des Paraffinwachskartells gegen ExxonMobil, Shell, Total und Sasol ein. Die Klage wurde in Den Haag, Niederlande, erhoben. CDC erwarb die Schadensersatzansprüche im Wesentlichen von Kerzenherstellern, mit Produktionsstätten in fünf europäischen Ländern. Die detaillierten Transaktionsdaten, die CDC von den geschädigten Unternehmen sammelte, zeigten zusammen mit anderen Marktdaten, dass das Kartell zu erheblichen Preisüberhöhungen geführt hatte. Diese Erkenntnisse wurden von externen Wirtschaftsexperten bestätigt. Der von CDC geltend gemachte Gesamtschaden einschließlich Zinsen betrug über 100 Mio. EUR. Der Haager Gerichtshof bestätigte mit Urteil vom 12. Dezember 2014 seine Zuständigkeit, die Wirksamkeit der Forderungsabtretungen und die maßgeblichen Rechtsordnungen.

Im Juni 2015 erzielte CDC, wie aus der öffentlichen Berichterstattung von Sasol ersichtlich, eine außergerichtliche Einigung und zog anschließend die Klage gegen Sasol zurück. Im Jahr 2017 nahm CDC nach weiteren Vergleichen die Klage auch gegen die übrigen Beklagten zurückg.