Für Unternehmen

Geschädigte Unternehmen haben Anspruch auf vollen Schadensersatz, wenn sie Opfer von Wettbewerbsverstößen geworden sind.

Für Wirtschaftsverbände

Mitglieder von Wirtschaftsverbänden, die durch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geschädigt wurden, haben Anspruch auf vollen Schadenersatz.

Für Anwälte

Anwaltskanzleien in ganz Europa vertrauen CDC Cartel Damage Claims aufgrund unserer Expertise und unübertroffenen Erfolgsbilanz.

Erfahrung

Als Pionier und Wegbereiter sind wir auf dem Gebiet der Erlangung kartellrechtlichen Schadenersatzes führend in Europa. Wir verfügen über ein multidisziplinäres und internationales Team aus Rechts-, Wirtschafts-, Finanzierungs-, Datenerfassungs-, IT- und Verhandlungsexperten, das sich für die Erlangung einer optimalen Entschädigung einsetzt. Dies ermöglicht es Unternehmen, die Durchsetzung ihrer Forderungen an CDC auszulagern und sich voll und ganz auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Engagement

Wir stimmen unsere Interessen vollständig mit denen der geschädigten Unternehmen ab. CDC arbeitet auf einer "no win, no fee"-Basis, sofern nicht anders gewünscht. Das bedeutet, dass wir alle Kosten und Risiken übernehmen und nur im Erfolgsfall einen angemessenen Anteil der Entschädigung erhalten.

Durchhaltevermögen

Wir geben uns nicht mit suboptimalen Ergebnissen zufrieden. Wir haben eine unübertroffene Erfolgsbilanz, die unseren effektiven Ansatz bei der Erzielung eines optimalen Schadensersatzes belegt. Bis heute hat CDC mehr als zwei Milliarden Euro an Schadenersatz geltend gemacht und war in 100% der verfolgten Fälle erfolgreich.

Vertrauen

Unser Ansatz wird von namhaften Instanzen wie der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gerichtshof, dem Europäischen Parlament, CEOs, Unternehmensjuristen, Akademikern und Professoren als DAS Modell für die Durchsetzung kartellrechtlicher Ansprüche bezeichnet.

Empfehlungen

Bekannt aus

✅ 𝐂𝐨𝐦𝐩𝐞𝐭𝐢𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐢𝐧 𝐟𝐨𝐨𝐭𝐛𝐚𝐥𝐥, 𝐜𝐨𝐦𝐩𝐞𝐭𝐢𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐢𝐧 𝐥𝐚𝐰 – enjoy our latest blog post on Super League, antitrust and damages, written by our guest author Alejandro Martínez Luna. 📝👇

💡 Martin Seegers will participate in panel session on “Collective Actions, Claims Bundling & Claims Aggregation: Approaches across Europe” at the CompLaw Private Enforcement of Competition Law conference (Thursday 8th February 2024, Brussels).

✅ 𝐂𝐚𝐫𝐭𝐞𝐥-𝐫𝐞𝐥𝐚𝐭𝐞𝐝 𝐨𝐯𝐞𝐫𝐜𝐡𝐚𝐫𝐠𝐞𝐬 𝐭𝐨 𝐛𝐞 𝐜𝐨𝐦𝐩𝐞𝐧𝐬𝐚𝐭𝐞𝐝 𝐦𝐚𝐲 𝐧𝐨𝐭 𝐛𝐞 𝐥𝐞𝐬𝐬 𝐭𝐡𝐚𝐧 𝟓% Carsten Krüger takes a closer look at this 📚 👨‍⚖️ 🔍
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